Intercol stellt Klebstoffe für Lebensmittel-, Verpackungs- und Spielzeuganwendungen her.
Klebstoff Verwendung durch Kinder
Intercol entwickelt und produziert Klebstoffe auf Wasserbasis, die für die Verwendung durch Kinder bestimmt sind. In unserer Klebstoffformulierung können wir zusätzlich zu den Grundbestandteilen proprietäre Zusatzstoffe verwenden. Potenziell giftig
Rückstände in relevanten Konzentrationen sind daher ebenfalls unwahrscheinlich. Da sie auf Wasserbasis hergestellt werden, werden keine flüchtigen Lösungsmittel verwendet. Unsere Klebstoffe sind nicht
gilt als akut toxisch bei oraler Aufnahme und schädliche Wirkungen sind bei unbeabsichtigter Einnahme unwahrscheinlich.
Hautkontakt
Es ist unwahrscheinlich, dass ein direkter Kontakt mit der Haut oder den Augen zu einer signifikanten Reizung führt, und es ist unwahrscheinlich, dass die Formulierung eine Sensibilisierung der Haut induziert oder hervorruft.
Das Produkt ist bei normalem und vorhersehbarem Gebrauch für die menschliche Gesundheit unbedenklich Das Alter des Benutzers beträgt 3 Jahre und mehr.
Externe Überprüfung
Unsere Klebstoffe können im Hinblick auf akute und chronische Toxizitätsgefahren und das potenzielle Risiko, bei normalem Gebrauch und vorhersehbarem Missbrauch Gesundheitsschäden beim Anwender zu verursachen, überprüft werden. Die Überprüfung der
Formulierung umfasst allgemeine systemische Toxizität, Karzinogenität, Eurotoxizität, Reproduktions- und Entwicklungstoxizität und Sensibilisierung.
Klebstoff auf Wasserbasis für Bastelarbeiten
Ausgehend von den Angaben zu den Rohstoffen enthält der Klebstoff keine Stoffe, die als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft werden könnten. Keiner der Inhaltsstoffe wäre für die Verwendung durch Verbraucher verboten. Gemäß dem Sicherheitsdatenblatt ist das Gemisch nicht als gefährlich im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 einzustufen. Die Grundbestandteile und
Bei den Zusatzstoffen handelt es sich hauptsächlich um solche, die für die Verwendung in wasserbasierten Klebstoffen für Spielzeug zugelassen sind, einschließlich des Konservierungssystems und des Weichmachers. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Formulierung die chemischen Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug erfüllt, sofern geeignete Tests durchgeführt werden, um die Einhaltung der für das Produkt relevanten spezifischen Grenzwerte zu bestätigen. Die mikrobiologische Sicherheit des Klebstoffs wurde nicht bewertet.