Intercol stellt Klebstoffe für Lebensmittel-, Verpackungs- und Spielzeuganwendungen her.
Klebstoffverwendung durch Kinder
Intercol entwickelt und produziert wasserbasierte Klebstoffe für Kinder. In unserer Klebstoffformulierung können wir zusätzlich zu den Basisinhaltsstoffen proprietäre Additive verwenden. Potenziell giftig
Rückstände in relevanten Konzentrationen sind daher ebenfalls unwahrscheinlich. Da es mit Wasser gewaschen wird, werden keine flüchtigen Lösungsmittel verwendet. Unsere Klebstoffe sind nicht
bei oraler Verabreichung als akut toxisch angesehen werden und Nebenwirkungen bei unbeabsichtigter Einnahme unwahrscheinlich sind.
Hautkontakt
Es ist unwahrscheinlich, dass ein direkter Kontakt mit der Haut oder dem Auge zu einer signifikanten Reizung führt, und es ist unwahrscheinlich, dass die Formulierung zu einer Induktion oder Auslösung einer Hautsensibilisierung führt.
Das Produkt ist bei normaler und vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit unbedenklich. Das Alter des Benutzers beträgt 3 Jahre und älter.
Externe Überprüfung
Unsere Klebstoffe können im Hinblick auf akute und chronische Toxizitätsgefahren und das potenzielle Risiko gesundheitsschädlicher Auswirkungen auf den Benutzer bei normalem Gebrauch und vorhersehbarem Missbrauch überprüft werden. Die Überprüfung der
Formulierung umfasst allgemeine systemische Toxizität, Karzinogenität, Eurotoxizität, Reproduktions- und Entwicklungstoxizität sowie Sensibilisierung.
Kleber auf Wasserbasis für Bastelaktivitäten
Der Klebstoff enthält aufgrund der Rohstoffangaben keine Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend einzustufen sind. Keiner der Inhaltsstoffe wäre für die Verwendung durch den Verbraucher verboten. Laut Sicherheitsdatenblatt ist das Gemisch nicht als gefährlich nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft. Die Grundzutaten und
Zusätze sind hauptsächlich solche, die für die Verwendung in wasserbasierten Klebstoffen für Spielzeug zugelassen sind, einschließlich des Konservierungsmittelsystems und des Weichmachers. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Formulierung die chemischen Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug erfüllt, sofern geeignete Tests durchgeführt werden, um die Einhaltung spezifischer, für das Produkt relevanter Grenzwerte zu bestätigen. Die mikrobiologische Sicherheit des Klebstoffs wurde nicht bewertet.